Wir haben uns mit dem Energieeffizienzgesetz (EEffG) intensiv beschäftigt und ein Expertennetzwerk aufgebaut. Spritsparen ist eine vom EEffG anerkannte Form des Energiesparens, die massiv finanziell unterstützt wird. Viele wissen es noch nicht, aber das Geld liegt hier buchstäblich „auf der Straße“ und wird nicht aufgehoben. Wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung und Durchführung der Maßnahme. Wir vermitteln auch provisionsfrei den Verkauf der eingesparten Kwh.
Im Folgenden erklären wir kurz und einfach, um was es geht und wie es geht. Weil sich die Dinge aber manchmal schnell ändern, können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen. Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an www.monitoringstelle.at
Es ist seit 1.1.2015 in Kraft und verpflichtet EVU (Energieversorgungsunternehmen wie Stromerzeuger oder Mineralölhändler) Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 0,6% der verkauften Energiemenge des Vorjahres in die Wege zu leiten und nachzuweisen. Dies ist ein enormes Volumen, das niemals von den EVU alleine erbracht werden kann. Es dürfen (müssen) daher Einsparungen zugekauft werden. EVU haben deshalb Interesse am Kauf, weil am Jahresende für jedes fehlende Kwh eine „Ausgleichszahlung“ von 20 Cent bezahlt werden muss. Das bedeutet, dass jede Privatperson oder Firma, die eine Sparmaßnahme durchführt, ab sofort nicht nur den unmittelbaren Kostenvorteil lukriert, sondern die eingesparte Energiemenge auch einem EVU verkaufen (übertragen) darf.
Alle anerkannten Einsparwege werden in einem „Methodendokument“ aufgeführt, das Teil der Richtlinien-Verordnung ist. Spritspartrainings sind darin ausdrücklich aufgelistet. Für die Energiemengen, die hierbei anrechenbar sind, gibt es Berechnungsschlüssel, die sich auf den Verbrauch der letzten 12 Monate beziehen. Alternativ kann man auch Pauschalwerte anwenden. Klar ist jedenfalls, dass man nicht ein Jahr warten muss, sondern die errechneten Kwh sofort nach Abschluss des Trainings handelbar sind. Spritspartrainings werden nur anerkannt, wenn sie korrekt durchgeführt (zertifizierter Trainer, Curriculum etc.) und dokumentiert sind.
Sie dürfen sich als Betrieb beim Fuhrpark bis 3,5 t für eine Pauschalierung oder die individuelle Berechnung entscheiden. Nfz über 3,5t können nicht pauschaliert werden. Die individuelle Berechnung ist fast immer vorteilhafter, weil die Pauschalierung nur mit 14.000 km pro Jahr kalkuliert. Die eigene Aufstellung erfordert etwas Aufwand, wir machen das gerne für Sie. Es ist eigentlich ganz einfach. Im Prinzip läuft es über eine Formel, in die nur drei Parameter eingesetzt werden müssen.
Art des Kfz: PKW oder Nfz (über 3,5t)
Art des Treibstoffes: Diesel, Gas, Benzin oder Strom
Verbrauchsangabe für das letzten Jahr: pro Kursteilnehmer oder für den ganzen Fuhrpark dividiert durch alle Lenker, getrennt nach Art des Kfz.
Sie erhalten damit eine Literangabe pro Kursteilnehmer und Fahrzeugkategorie, die je nach Art des Treibstoffes in Kwh umgerechnet wird. Nun stellt sich nur noch die Frage nach der Art der Trainings: Einzelcoaching oder Gruppenkurs? Bei Gruppentrainings wird automatisch eine künftige Ersparnis von 10% unterstellt, für Einzelcoaching nur die Hälfte. Diese Werte müssen nicht mehr nachgewiesen werden. Sie nehmen daher einfach 10% (oder 5%) der eben errechneten Jahres-Kwh und tragen sie für jeden Teilnehmer in die Dokumentation ein.
1.Pauschalierung (Jahres-km 14.000). Es muss kein Verbrauch nachgewiesen werden.
a.Gruppentraining (8 Einheiten á 50 Min.): 830 anrechenbare Kwh
b. Einzelcoaching (eine Einheit á 50 Min.): 415 anrechenbare Kwh
Übrigens: Hier gelten auch Kurse für Mitarbeiter und Kunden, wenn sie vom Unternehmen finanziert werden.
2.Individuelle Berechnung
Die individuelle Berechnung ist nur für Firmen möglich. Wie gesagt, es muss entweder der jährliche Verbrauch des Teilnehmers vorliegen oder aller Kfz, aufgegliedert nach Art (Pkw, Lkw). Dann können Sie, falls Sie keine personenbezogenen Daten haben, den Verbrauch des Teilnehmers durch Ausrechnen des durchschnittlichen Jahresverbrauchs für Pkw und Nfz ermitteln. Mit anderen Worten: Es darf die Jahrestreibstoffmenge durch die Anzahl aller Lenker (nicht der Tn!) in einer Kategorie dividiert werden. Die errechneten Liter können nun mit einem einfachen Multiplikator in Kwh umgerechnet werden. Ein Liter Diesel sind 9.9092 Kwh, ein Liter Benzin 8,7138 Kwh. Die Summe aller Teilnehmerwerte ist der Energieverbrauch des Betriebes.
Nehmen wir ein Beispiel: Ein Unternehmen hat eine Pkw-Flotte mit einem gesamten Jahrestreibstoffverbrauch von 475.200 Kwh. Der Betrieb beschäftigt 20 Außendienstler, von denen 12 an einem Gruppentraining teilnehmen. Die jährliche anrechenbare Energieeinsparung beträgt 28.512 Kwh.
Hier gilt ausschließlich die individuelle Berechnung. Außerdem wird die Ersparnis nur mit 6,5% angesetzt (bei Einzelkursen die Hälfte davon), weil man davon ausgeht, dass Berufskraftfahrer besser fahren und durch ein Training weniger profitieren.
Ein Beispiel: Ein Frächter hat 10 Sattelzüge im Einsatz, die im Jahr 300.000 l Diesel verbrauchen. Es ergibt sich ein Wert von 2,97 Millionen Kwh für die ganze Flotte. Wenn alle Lenker an einem Gruppentraining teilnehmen, beträgt der Einsparwert für das Unternehmen 195.000 Kwh.
Grundsätzlich sind Maßnahmen, die ohnehin vorgeschrieben sind, wie das bei der GWB der Fall ist, nicht anrechenbar. Dennoch wird ein C-95/D-95 Ecotraining für das EEffG anerkannt, wenn es über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht. Der verlangte Mehraufwand ist minimal. Die Gesamtdauer muss acht UE (zu 50 Min.) betragen, und es muss einen Praxisteil geben. Für je vier Teilnehmer muss ein zertifizierter Trainer da sein. Diese Vorgaben haben Qualitätstrainings bereits bisher erfüllt.
Der Wert eines Kwh für ein EVU, um die Ausgleichszahlung zu vermeiden, beträgt 20 Cent für die restlichen Jahre bis 2020. Nicht alle im EEffG aufgelisteten Methoden gelten aber bis 2020. Spritspartrainings beispielsweise haben eine definierte Wirkdauer von nur drei Jahren, weil sie Verhaltensmaßnahmen darstellen. Es kommt hier also nicht der volle Betrag von 20 Cent zur Anwendung, sondern nur 10 Cent. Aber auch das ist noch nicht der Handelswert. Bei der Weitergabe muss ein Abschlag in Kauf genommen werden, der nochmals ein sehr großes Stück wegnimmt. Auch wenn wir beim Preis ein maximales Tief von nur 3 Cent/Kwh anlangen, ergeben sich in Summe immer noch ansehnliche Beträge. Für einen Fernfahrer, der 100.000 km im Jahr fährt und dabei 250.000 Kwh verbraucht, liegt die Einsparung bei 16.250 Kwh. Denn Verkaufswert bei 2 oder 3 Cent pro Kwh kann sich jeder selbst errechnen.
Eine Einsparung gehört immer der Person oder Firma, die sie vorgenommen hat, außer sie wurde von einem anderen Unternehmen bezahlt. Der „Endverbraucher“ ist immer ein EVU, denn nur dieses kann die Kwh einreichen und nutzen. Bis es aber dort landet, darf es dreimal übertragen (verkauft) werden. Die Übertragung erfolgt schriftlich durch zivilrechtliche Vereinbarung, aus der insbesondere Käufer, Verkäufer, Maßnahme, Menge in kWh, Preis und Datum der Übertragung hervorgehen. Weiters ist der Übertragung die Dokumentation beizufügen.
Vorsicht Frist: Einsparungen, die nicht bis zum 14. Februar des Folgejahres von einem EVU übernommen wurden, verfallen. Wir vermitteln gerne provisionsfrei die Übertragung ihrer Kwh, wenn Sie das Training bei uns absolvieren. Es gibt auch Onlinebörsen, an denen die Kwh gehandelt werden z.Bsp. www.onetwoenergy.at
Meistens nicht, aber es gibt Ausnahmen, die der Fördergeber weiß. Wenn man wählen muss, ist das EEffG wesentlich lukrativer und unbürokratischer.
EEffG Bundesgesetzblatt II Nr. 394/2015
Energieeffizienz-Richtlinienverordnung 1 von 2 ab 1.1.2016 rechtsgültig
Energieeffizienz-Richtlinienverordnung 2 von 2
EEff-RLV Anlage 1a Einreichung und Übertragbarkeit
EEff-RLV Anlage 2 Umrechnungsfaktoren Energiegehalt
EEff-RLV Anlage 3 Umrechnungsfaktoren Mengenmaße
Handbuch zur Anwendung zum Energieeffizienzgesetz
Energieeffizienz-Richtlinie RL 2012/27/EU
Bundes-Energieeffizienzgesetz EEffG
www.monitoringstelle.at
www.energyagency.at
Drive Consult GmbH
Kreuzstraße 4
A-4040 linz
Tel.: +43 732 730 000
Fax: +43 732 700 526
office@driveconsult.at