Gegenstand der DIN 33430 ist der gesamte Prozess der Eignungsbeurteilung in der vollen Breite des beruflichen Spektrums.
Es besteht von beiden Seiten ein Anspruch an die Qualität des Eignungsurteils und die Fairness und Güte des Prozesses, wie auch an die Qualität der eingesetzten Verfahren. Die Norm thematisiert nicht nur die Qualität von Verfahren (wie z. B. Tests), sondern sie umfasst auch Festlegungen und Leitsätze für deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen. Die DIN 33430 soll verdeutlichen, welche wissenschaftlichen Qualitätsmaßstäbe und Standards in der Praxis relevant und wirtschaftlich sinnvoll sind für die Bewertung von betrieblichen Prozessen. Sie soll für interne oder externe Messinstrumente und Dienstleistungen die notwendige Transparenz schaffen.
Konkret bezieht sich die DIN 33430 auf:
1. die Planung von berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen,
2. die Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung von Verfahren sowie
3. auf die Interpretation der Verfahrensergebnisse und die Urteilsbildung.
Außerdem formuliert sie Anforderungen an die Qualifikation der an der Eignungsbeurteilung beteiligten Personen. Die Norm liefert Richtlinien für die Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung von Instrumenten. Für die genannten Bereiche werden Standards der zur Zielerreichung (Eignungsbeurteilung) erforderlichen Sorgfalt des Verhaltens und der Kenntnisgewinnung formuliert, wobei der jeweilige Auftrag und die Rahmenbedingungen simultan zu betrachten sind. Durch die Festlegungen und Leitsätze ergeben sich indirekt auch Hinweise für die sach und fachgerechte Entwicklung und Evaluierung von Tests, (Bewertungs-) Verfahren, Auswahlkriterien etc. . Unter Verfahren versteht die DIN 33430 „praxiserprobte und wissenschaftlich
abgesicherte Erkenntnismittel, die in standardisierter Weise zur Eignungsbeurteilung eingesetzt werden“ und nennt insbesondere Eignungsinterviews, biographische Fragebögen, berufsbezogene Persönlichkeitsfragebogen, Assessment-Center, Arbeitsproben sowie Tests.
Die Anforderungen der DIN 33430 beziehen sich sowohl auf die Verfahren, als auch auf die diagnostisch Tätigen. Die Norm definiert, welche Kenntnisse und Erfahrungen für die Durchführung von Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung notwendig sind.
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