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Hintergrundinformation zur DIN 33430
Es besteht von beiden Seiten ein Anspruch an die Qualität des Eignungsurteils und die Fairness und
Güte des Prozesses, wie auch an die Qualität der eingesetzten Verfahren. Die Norm thematisiert nicht
nur die Qualität von Verfahren (wie z. B. Tests), sondern sie umfasst auch Festlegungen und Leitsätze
für deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen. Die DIN 33430 soll verdeutlichen,
welche wissenschaftlichen Qualitätsmaßstäbe und Standards in der Praxis relevant und wirtschaftlich
sinnvoll sind für die Bewertung von betrieblichen Prozessen. Sie soll für interne oder externe
Messinstrumente und Dienstleistungen die notwendige Transparenz schaffen.
Konkret bezieht sich die DIN 33430 auf:
1. die Planung von berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen,
2. die Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung von Verfahren sowie
3. auf die Interpretation der Verfahrensergebnisse und die Urteilsbildung.
Außerdem formuliert sie Anforderungen an die Qualifikation der an der Eignungsbeurteilung
beteiligten Personen.
Die Norm liefert Richtlinien für die Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung von
Instrumenten. Für die genannten Bereiche werden Standards der zur Zielerreichung
(Eignungsbeurteilung) erforderlichen Sorgfalt des Verhaltens und der Kenntnisgewinnung formuliert,
wobei der jeweilige Auftrag und die Rahmenbedingungen simultan zu betrachten sind. Durch die
Festlegungen und Leitsätze ergeben sich indirekt auch Hinweise für die sachund
fachgerechte Entwicklung und Evaluierung von Tests, (Bewertungs-) Verfahren,
Auswahlkriterien etc. . Unter Verfahren versteht die DIN 33430 „praxiserprobte und wissenschaftlich
abgesicherte Erkenntnismittel, die in standardisierter Weise zur Eignungsbeurteilung eingesetzt
werden“ und nennt
insbesondere Eignungsinterviews, biographische Fragebögen, berufsbezogene
Persönlichkeitsfragebogen, Assessment-Center, Arbeitsproben sowie Tests.
Die Anforderungen der DIN 33430 beziehen sich sowohl auf die Verfahren, als auch auf die
diagnostisch Tätigen. Die Norm definiert, welche Kenntnisse und Erfahrungen für die Durchführung
von Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung notwendig sind.

