SPEZIALISIERUNG IST UNSERE STÄRKE

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Drive Consult GmbH

Geschäftsbedingungen Aus-, Fort-, und Weiterbildungsveranstaltungen
Diese hier genannten Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen im Bereich der Aus-, Fort-, und Weiterbildungsveranstaltungen. Vorrangig gelten Bestimmungen in mit dem Kunden getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Mündliche Absprachen und Auskünfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. DRIVE-CONSULT ist um faire und ethisch korrekte Vertragsbeziehungen bemüht und Mitglied der Arge pro Ethik der Wirtschaftskammer. Für Konsumenten gilt das Konsumentenschutzgesetz.

Aus-, Fort-, und Weiterbildungsveranstaltungen
1) Buchung
Durch die Abgabe einer Kursanmeldung bzw. durch einen Vertragsabschluss mit der DRIVE-CONSULT erklären sich die KursteilnehmerInnen mit den AGB einverstanden und werden diese beachten. Es wird eine rasche Anmeldung empfohlen, da alle Veranstaltungen nur mit einer begrenzten Teilnehmerzahl durchgeführt werden und die Reservierung der Seminarplätze aufgrund der Reihenfolge der Anmeldung und Bezahlung erfolgt. Sie können sich persönlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder über die Website anmelden bzw Kurse buchen. Die Buchung ist in jedem Fall verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Kursbeitrags. Weitere Anmeldebedingungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausführungen für Curricula, Lehrgänge und Seminare. Berechtigt zu Buchungen sind Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahrs.
a) Für die Buchung geben Sie uns zumindest folgende Daten bekannt: Vor- und Zuname, Ge-burtsdatum und Wohnadresse.
b) Jegliche Datenänderung ist umgehend schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich zu mel-den.
c) Für kostenlose Vorträge und Kurse melden Sie sich unbedingt vorher an.
d) Bei offenen Forderungen der DRIVE-CONSULT ist eine Buchung nicht möglich.
e) Ermäßigungen bzw. Förderungen entnehmen Sie den aktuellen Aussendungen bzw. der Website.

2) Kursbeitrag
a) Die Kursbeiträge entnehmen Sie den aktuellen Aussendungen bzw. der Website.
b) Die Bezahlung kann bar sowie per Zahlschein oder Onlinebanking vorgenommen werden. Der Kursbeitrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Bis zum Zahlungseingang behält sich die DRIVE-CONSULT das Recht vor, den Kursplatz weiterzugeben.
c) Der Nachweis über die Zahlung des Kursbeitrags ist dem Personal auf Verlangen vorzuwei-sen.
d) Offene Zahlungen, die nach zweimaliger Mahnung (inkl. Mahnspesen) nicht bei der DRIVE-CONSULT eingelangt sind, werden an ein Inkassobüro weitergeleitet. Es kommen Unternehmerzinsen zur Anwendung.
e) Beachten Sie, dass eine Ratenzahlung nur in Ausnahmefällen und über gesonderte schriftli-che Vereinbarung möglich ist.

3) Absage- und Stornobedingungen
a) Bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss bis eine Woche vor Seminarbeginn beträgt die Stornogebühr 50% des Seminarbeitrages. Danach wird grundsätzlich – auch wenn der Kurs nicht besucht wird – der gesamte Kursbeitrag verrechnet. Den jeweiligen Anmeldeschluss und kursspezifische Abmelde- und Stornobedingungen entnehmen Sie den aktuellen Aussendungen bzw. der Website.
b) Für Buchungen über Internet oder E-Mail steht den KursteilnehmerInnen, sofern es sich um Konsumenten im Sinne des KSchG handelt, ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (exklusive Samstage) gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, wobei ein Absenden der Rücktrittserklärung binnen der Frist ausreicht. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, sofern der Kurs oder die Veranstaltung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser sieben Werktage beginnt.
c) Bei Änderungen des Programms, der Kursleitung oder des Kursortes haben die KursteilnehmerInnen keinen Rücktrittsanspruch, wenn die Änderung keinen nachteiligen Effekt auf die Qualität und die Ausbildungsziele des jeweiligen Kurses hat und auch sonst für die KursteilnehmerInnen nicht unzumutbar ist.
d) Bei Absage eines Kurses wird der Kursbeitrag in voller Höhe von der DRIVE-CONSULT refun-diert.
e) Wenn ein Kurs nicht besucht wird, wird der gesamte Kursbeitrag verrechnet. Bitte beachten Sie, dass Sie für einen bereits gebuchten Kurs – nach Ende der Stornofrist – auch wenn Sie diesen nicht besuchen, die gesamte Kursgebühr bezahlen müssen.
f) Wenn Sie uns einen Ersatzteilnehmer nennen, entfällt die Stornogebühr.

4) Datenschutz
a) Mit der Kursbuchung erteilen die KursteilnehmerInnen die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zur Person für alle zum Betrieb der DRIVE-CONSULT gehörenden erforderlichen Vorgänge.
b) Die die KursteilnehmerInnen betreffenden Daten dienen ausschließlich dem Betriebszweck der DRIVE-CONSULT und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur in dem für die DRIVE-CONSULT unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben der Drive-Consult erforderlich ist.
c) Es erfolgt keine Weitergabe der die KursteilnehmerInnen betreffenden Daten an Dritte. Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt.

5) Urheberrecht
a) Bei der Anfertigung von Kopien liegt die urheberrechtliche Verantwortung für das Kopieren bei den BenutzerInnen der Kopiergeräte. Die Vervielfältigung der Kursunterlagen von Fremdfirmen (Hubert Ebner Verlag u.a.) bzw. ganzer Bücher oder Zeitschriften ist verboten.
b) Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt. Die BenutzerInnen verpflichten sich, für den Fall urheberrechtlicher Ansprüche gegen die DRIVE-CONSULT diese schad- und klaglos zu halten.

6) Versicherung
Drive-Consult hat eine Unternehmenshaftplichtversicherung abgeschlossen, übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden während der praktischen Übungen. Fahrzeuge, die an praktischen Übungen teilnehmen, unterliegen der Versicherung des Fahrzeughalters und werden nicht von Drive-Consultgesondert versichert. Teilnehmer, die Fahrzeuge von anderen Teilnehmern während praktischer Übungen borgen, tun dies auf eigenes Risiko und Verantwortung.
7) Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesen AGB gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Linz als vereinbart.

 

Geschäftsbedingungen für das Geschäftsfeld Unternehmens- und Personalberatung
Diese hier genannten Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen im Bereich der Unternehmens- und Personalberatung inklusive der Durchführung von Berufseignungstest. Vorrangig gelten Bestimmungen in mit dem Kunden getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Mündliche Absprachen und Auskünfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. DRIVE-CONSULT ist um faire und ethisch korrekte Vertragsbeziehungen bemüht und Mitglied der Arge pro Ethik der Wirtschaftskammer. Für Konsumenten gilt das Konsumentenschutzgesetz.
Die Leistung von DRIVE-CONSULT wird für den konkreten Auftrag im schriftlichen Angebot bzw. in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt. Der Auftraggeber hat das Recht auf sämtliche im schriftlichen Angebot oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung fixierten Beratungsleistungen und hat darüber hinaus die Möglichkeit, laufende Aufträge zu erweitern.
1) Die Kosten bzw. das Honorar für die Personalsuche richtet sich nach Art und Leistungsum-fang des Auftrages, wobei die definitiven Kosten bzw. das Honorar im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert wird. Die Bindungsfrist für Angebote beträgt grundsätzlich zwei Monate.
2) Anfallende Reisekosten der Bewerber und der DRIVE-CONSULT Personalberater und Testpsychologen sowie sonstige Auslagen sowie allfällige Inseratkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Es gelten jeweils die gültigen Sätze KM-Geld, Nächtigungskosten und sonstige Reise- und Bewirtungskosten und Aufenthaltsspesen laut jeweiligem Beleg. Die Inseratkosten für das gewählte Medium werden nach dem jeweils gültigen Anzeigentarif berechnet.
3) Personaldossiers und Testgutachten, die dem Auftraggeber durch DRIVE-CONSULT übermittelt werden, bleiben im Eigentum von DRIVE-CONSULT. Bewerberdossiers und Testgutachten sind vertraulich zu behandeln, bei Nichtgebrauch an DRIVE-CONSULT zu retournieren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wird ein durch DRIVE-CONSULT vorgestellter Bewerber innerhalb von 12 Monaten direkt durch den Auftraggeber oder durch ein in seinem Einflussbereich stehendes Unternehmen oder als freier Mitarbeiter beschäftigt, besteht eine Informationspflicht des Auftraggebers und DRIVE-CONSULT hat Anspruch auf das gemäß Auftragsvertrag vereinbarte Honorar.
4) Die DRIVE-CONSULT Personalsuche und Berufseignungstestung ersetzt in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Auftraggeber. Bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit einem von DRIVE-CONSULT vorgeschlagenen Kandidaten übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für seine Wahl. DRIVE-CONSULT lehnt jegliche Verantwortung ab, sowohl in Bezug auf die vom Kandidaten gemachten Aussagen als auch hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten, welche ihm im neuen Dienstverhältnis anvertraut werden.
5) DRIVE-CONSULT verpflichtet sich, alle ihr vom Auftraggeber übermittelten Daten sowie das Beratungsergebnis vertraulich zu behandeln und ihren Mitarbeitern entsprechende Ver-pflichtungen zur Geheimhaltung aufzuerlegen. Gutachten und Informationen über Bewerber sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
6) DRIVE-CONSULT übernimmt im Auftrag und auf Rechnung des Kunden die Schaltung von Personalanzeigen und anderen Werbemitteln in jenen Medien, die mit dem Kunden im jeweiligen Auftrag vereinbart wurden. Es gilt der jeweils gültige Anzeigentarif des Mediums. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über die jeweiligen Gesamtkosten zu informieren. DRIVE-CONSULT ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. DRIVE-CONSULT behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder rechtlichen Schwierigkeiten, von der Durchführung von Aufträgen zurückzutreten, dies auch bei Vorliegen eines Jahresabschlusses oder eines Abschlusses auf wiederholtes Erscheinen von Anzeigen.
7) DRIVE-CONSULT behält sich vor, die Entgegennahme von Aufträgen von einer allfälligen Vorauszahlung abhängig zu machen. Wird die Leistungserbringung aus periodenbezogenen Verträgen aus Gründen unmöglich, die nicht von DRIVE-CONSULTzu vertreten sind (z.B. Konkurs, Liquidation, etc... des Mediums), hat der Auftraggeber gegenüber DRIVE-CONSULT keinen Anspruch auf aliquote Rückzahlung von bereits pauschal für die gesamte Vertragslaufzeit geleisteten Entgelten. In diesem Fall hat der Auftraggeber seine Ansprüche direkt gegenüber jenen Personen oder Gesellschaften geltend zu machen, die die Unmöglichkeit der Leistungserbringung verursacht haben.
8) Wünscht der Auftraggeber Werbemittelproduktionen, wie z.B. Anzeigen, unter Heranziehung von eigenen Druckunterlagen, so hat er diese rechtzeitig in der für das jeweilige Medium oder jeweiligen Lieferanten bzw. Produzenten erforderliche Übermittlungsform bereitzustellen. DRIVE-CONSULT haftet nicht für die inhaltliche und formelle Richtigkeit der papierhaft oder elektronisch beigestellten Druckunterlagen. DRIVE-CONSULT haftet nicht für die Druckqualität, insbesondere nicht für geringfügige Farbabweichungen gegenüber einer Original-Farbvorlage. DRIVE-CONSULT ist nicht verpflichtet, Druckunterlagen aufzubewahren. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers an diesen übermittelt. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Kosten, die durch erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung von Anzeigen oder anderen Werbemitteln sowie der papierhaft oder elektronisch beigestellten Druckunterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Wird eine An-zeige nach Layout gestaltet bzw. wird die vorgeschriebene Schriftgröße eingehalten und reicht die bestellte Anzeigengröße nicht aus, so muss die volle Abdruckhöhe bezahlt werden. DRIVE-CONSULT haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von veröffentlichten Texten in Anzeigen oder anderen Werbemitteln. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Anzeige einschließlich sämtlicher Grafiken gegen keinerlei gesetzliche Bestimmung verstößt und frei von Rechten Dritter ist. Sollte DRIVE-CONSULT aufgrund einer derartigen Gesetzes- oder Vertragsverletzung, verursacht durch den Auftraggeber, in Haftung gezogen werden, so ist der Auftraggeber gegenüber DRIVE-CONSULT zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Schäden, die DRIVE-CONSULT aufgrund von durch den Auftraggeber verursachten Wettbewerbs- bzw. Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverstößen entstehen, insbesondere für sämtliche Folgeschäden wie Einschaltkosten für Gegendarstellungen, deren Veröffentlichung DRIVE-CONSULT vom Gericht aufgetragen wurde, verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche welcher Art immer aus Veröffentlichungen von Urteilen oder Mitteilungen nach dem Mediengesetz inklusive sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
9) Eine Zurückziehung bzw. Abänderung von Aufträgen ist grundsätzlich nur nach Zustimmung des jeweiligen Mediums möglich. Dabei entstehende Kosten werden an den Auftraggeber weiterverrechnet. Stornos bzw. Änderungen müssen vom Auftraggeber umgehend schriftlich bestätigt werden.
10) Werden Aufträge oder Änderungen betreffend Anzeigen oder anderer Werbemittel telefonisch mitgeteilt, so haftet DRIVE-CONSULT nicht für allfällige Hörfehler. DRIVE-CONSULT haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch das Nichterscheinen einer Anzeige an einem bestimmten Tag bzw. durch Druck- und Satzfehler entstehen. Der Auftraggeber ist mit der Übernahme der Rechtschreibung und des Sprachgebrauchs des jeweiligen Mediums einverstanden. DRIVE-CONSULT ist zur Vornahme von Wortkürzungen berechtigt, die den Sinn der Anzeige nicht verändern. Platzierungswünsche sind nur im Fall der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend. Bei Wortanzeigen können Platzierungswünsche innerhalb einer Rubrik nicht berücksichtigt werden. Konkurrenzausschlüsse auf einer Seite oder der gegenüberliegenden Seite werden nach Möglichkeit beachtet, der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Mängelrügen sind bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige geltend zu machen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige. Im Übrigen haftet DRIVE-CONSULT nur für vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursachte Fehler und nur bis zur Höhe der Kosten des konkreten Auftrages.
11) Die an präsentierten Konzeptinhalten (Ideen, Layouts, Headlines, Texte, Scribbles) bestehenden Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei DRIVE-CONSULT. DRIVE-CONSULT ist berechtigt, die vertraglich übernommenen Verpflichtungen zur Gänze oder teilweise von Dritten erfüllen zu lassen.
12) Die von DRIVE-CONSULT ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Sämtliche Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass der Rechnungsbetrag spätestens 8 Tage nach Rechnungserhalt auf dem von
DRIVE-CONSULT bekannt gegebenen Konto gutgebucht ist. Sämtliche Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. Im Verzugsfalle werden sofort fällige Verzugszinsen in der Höhe von 11 % per anno für die gesamte Verzugsdauer verrechnet. Insbesondere können laufende oder weitere Aufträge des säumigen Schuldners bis zur Bezahlung der fälligen Beträge zurückgestellt werden. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Auftraggeber, die bei DRIVE-CONSULT anfallenden Mahnspesen und alle zur Verfolgung der Ansprüche auflaufenden Kosten, Barauslagen aus welchem Titel auch immer, zu bezahlen. Weiters hat der Auftraggeber neben allfälligen gerichtlich bestimmten Kosten auch sämtliche vorprozessuale Kosten eines Anwalts oder Inkassobüros, insbesondere jedoch die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 gemäß Verordnung des Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBL.Nr. 141/1996, zu vergüten. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet. Rechnungsreklamationen müssen schriftlich erfolgen und werden nur innerhalb von 8 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. Änderungen der Anzeigenpreise treten auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft. Im Falle der Anwendung des Reverse Charge durch den ausländischen Unternehmer verpflichtet sich dieser, diesen Umsatz im Rahmen seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erfassen und seinem Finanzamt zu melden. Eine evtl. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihr nach dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, gegenständliche Bestimmungen auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden. Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Linz. Für allfällige Streitigkeiten aus diesen AGB gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Linz als vereinbart.

 

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Linz, am 1. Juli 2009