SPEZIALISIERUNG IST UNSERE STÄRKE

 



Eisenbahn

Wir haben als erstes Unternehmen den Standard des deutschen Eisenbahn-Bundesamtes nach § 16 TfV für bahnpsychologische Tauglichkeitstests erfüllt und wurden am 5.8.2011 in das Zulassungsregister in Bonn eingetragen. Wir tragen die Registernummer 1.

 

Die steigende Nachfrage im Bahnverkehr ist erfreulich. Sie macht es aber auch notwendig, die Kapazitäten zu erhöhen. Gleichzeitig ist die Situation geprägt von zunehmendem Kostendruck und einem angespannten Personalmarkt. Eine effiziente Personalpolitik ist daher wichtiger denn je.
Der Bereich Schiene ist ein Schwerpunkt in der Arbeit von drive-consult. Unser Auswahlverfahren entspricht dem Standard der führenden staatlichen Bahngesellschaften und erfüllt die neue EU-Richtlinie. Bei privaten EVU ist drive-consult in Österreich Marktführer.

Modernste Technik und Tradition
Wir verwenden die Testsysteme des Weltmarktführers Schuhfried GmbH (www.schuhfried.at) und halten Tests und Hardware immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft. Wir stehen aber auch in einer langen Tradition. Am Beginn jeglicher beruflichen Eignungsdiagnostik stand 1917 das psychotechnische Prüflaboratorium der Eisenbahngeneraldirektion in Dresden. Getestet wurden Lokführeranwärter der königlich-sächsischen Staatsbahn. Wer daran Interesse hat, findet die historischen Details einem illustrierten Artikel von Prof. Horst Grundlach, den wir mit seiner Erlaubnis verwenden dürfen: © Horst Grundlach

Anforderungsprofil
In einem Vorgespräch wird das Anforderungsprofil definiert. An Triebfahrzeugführer werden andere Anforderungen gestellt als an Zugbegleiter, Fahrdienstleiter, Verschubmitarbeiter oder Wagenmeister. Dazu kommen eventuell betriebliche Besonderheiten. Die neue EU-Richtlinie sehen wir als Mindeststandard. Bei Personen mit Kundenkontakt sind zum Beispiel auch Kundenfreundlichkeit und Serviceorientierung relevant.

Gesetzliche Bestimmungen
Die nationale Umsetzungen der Richtlinie 2007 59 EG sind in Deutschland und Österreich erfolgt. Die Bestimmungen über das Fahrerlaubnis- und das Bescheinigungsregister treten in beiden Ländern am 1.11.2011 in Kraft.
österr. Novelle zum EisbG:
deutsche TfV: